AGB Druck

Kontakt-Adresse

ILG AG Wimmis
Nachhaltige Kommunikation
Herrenmattestrasse 37
3752 Wimmis
Schweiz

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierender Bestandteil des Vertrags zwischen dem Betrieb der grafischen Industrie (UNTERNEHMER) und dem Besteller (BESTELLER) wenn sie während der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien dem BESTELLER zu Kenntnis gebracht worden sind. Der BESTELLER bestätigt im Besitz der AGB des UNTERNEHMERS zu sein. Anderslautende Bedingungen des BESTELLERS haben nur Gültigkeit, soweit sie vom UNTERNEHMER ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übermittelt werden, sind der Schriftform gleichgestellt. Individuelle Vereinbarungen im Vertrag zwischen BESTELLER und UNTERNEHMER gehen diesen AGB vor.​

2. Angebote

Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind 60 Tage verbindlich. Angaben in Prospekten, Katalogen und dgl. (physisch oder online) sind nur verbindlich, soweit sie im Vertrag zwischen BESTELLER und UNTERNEHMER explizit zugesichert werden.​

3. Elektronische Übermittlung von Daten

Der BESTELLER kann die Daten elektronisch an den UNTERNEHMER übermitteln. Der UNTERNEHMER haftet nicht für den Versand, die Übermittlung und den Empfang der Daten respektive für daraus entstehende Schäden. Wird eine Bestellung vom Informatiksystem des UNTERNEHMERS (z.B. vom Spamfilter) automatisch gelöscht, erfolgt keine Benachrichtigung an den BESTELLER. Der UNTERNEHMER kann das elektronische Bestellsystem aus begründetem Anlass ohne Benachrichtigung der BESTELLER offline schalten (z.B. bei Verdacht auf Viren, Eingriffe Dritter, usw.).​

4. Auftragsbestätigung und Vertrag

Der Vertrag ist mit dem Empfang des vom BESTELLER gegengezeichneten Angebots bzw. der elektronischen Angebotsbestätigung oder der gegengezeichneten oder elektronischen Auftragsbestätigung durch den UNTERNEHMER abgeschlossen. Der Vertrag selbst sowie sämtliche Nebenabreden und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail und andere schriftlichen Kommunikationskanäle erfüllen die Anforderung der Schriftlichkeit).​

5. Nachträgliche Änderungen

Das Werk des UNTERNEHMERS (WERK) ist, unter Vorbehalt dieser AGB, in der Auftragsbestätigung (inkl. Beilagen) abschliessend aufgeführt. Nachträgliche Zusatzbestellungen oder Änderungen der Bestellung durch den BESTELLER werden, zu deren Verbindlichkeit, vom UNTERNEHMER schriftlich oder elektronisch bestätigt (ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG). Ohne schriftlichen Widerspruch des BESTELLERS innert 8 Tagen seit Zustellung gilt die ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG als vorbehaltlos genehmigt. Betreffend Preis der Bestellungsänderung gilt Ziffer 8.

​6. Erfüllung durch Dritte

Der UNTERNEHMER ist berechtigt, die Ausführung der vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Hierfür bedarf er weder der Zustimmung des BESTELLERS noch muss er ihm die Übertragung besonders anzeigen.

7. Abtretung

Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag ist ausgeschlossen.

8. Preise

Alle Preise verstehen sich netto, inkl. Verpackung, exkl. Paletten, Transportbehälter und Mehrwertsteuer sowie allfällig weiteren Steuern, Abgaben, Gebühren und Zöllen, in Schweizer Franken oder in der von den Parteien gewählten anderen Währung zum aktuellen Notenkurs (UBS AG), ohne irgendwelche Abzüge. Nicht im Vertrag aufgeführte Nebenleistungen sind im vereinbarten Preis nicht einbegriffen. Die Preise verstehen sich vorbehaltlich eventueller Materialpreisaufschläge oder gesamtarbeitsvertraglicher Lohnerhöhungen, die zwischen Angebot und Fertigstellung des WERKES eintreten. Der BESTELLER verpflichtet sich für die entsprechenden Mehrkosten (d.h. Materialkosten, Arbeitsaufwand usw.) nebst dem ursprünglich vereinbarten Preis vollumfänglich aufzukommen. Die durch die Änderung bewirkte Preisanpassung berechtigt den BESTELLER nicht vom Vertrag zurückzutreten. Bei Preisreduktionen infolge von Bestellungsänderungen ist der UNTERNEHMER an gewährte Rabatte und Skonti nicht mehr gebunden.

​9. Mehraufwand

Vom BESTELLER nach Vertragsabschluss verursachter Mehraufwand (wie zusätzlichen Wartezeiten, Vorlagen- und Manuskriptbereinigung bzw. -überarbeitung, Zusatzbearbeitung von Datenträgern oder Text-/ Bilddaten, Belegexemplaren für Kunden sowie bei mangelhaften, fehlenden oder für die Wiedergabe schlecht geeigneten Unterlagen usw.) sowie Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch und dergleichen) sind in den offerierten Preisen nicht enthalten und werden, ohne ÄNDERUNGSBESTÄTIGUNG, nach Vorankündigung zusätzlich in Rechnung gestellt. Es gilt Ziffer 8.

​10. Rechnungsstellung

Rechnungen hat der BESTELLER nach Eingang umgehend zu prüfen. Der Rechnungsbetrag gilt als anerkannt, wenn der BESTELLER diesen nicht innert 8 Tagen ab Zugang der Rechnung schriftlich und begründet beanstandet. Der UNTERNEHMER prüft die Beanstandung und passt die Rechnung an, falls er die Beanstandung als begründet erachtet.

​11. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 30 Tagen (Valuta auf Konto des UNTERNEHMERS) seit Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn die Lieferung aus Gründen, die nicht vom UNTERNEHMER zu vertreten sind, verzögert wird. Das gelieferte WERK bleibt im Falle eines Eintrags des Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbehaltsregister bis zum Zahlungseingang des Rechnungsbetrages einschliesslich der Kosten der Eintragung Eigentum des UNTERNEHMERS. Der UNTERNEHMER kann vor und nach Abschluss des Vertrages Zahlungsgarantien und / oder Vorauszahlungen verlangen. Nach Ablauf der jeweiligen Zahlungsfrist gerät der BESTELLER ohne Mahnung in Verzug und schuldet dem UNTERNEHMER einen Verzugszins von 5% (Art. 104 Abs. 1 OR) und gegebenenfalls Schadenersatz. Im Falle von Teilzahlungen wird bei Zahlungsverzug der ganze Betrag fällig. Im Übrigen ist der UNTERNEHMER bei Zahlungsverzug des BESTELLERS an gewährte Rabatte und Skonti nicht mehr gebunden. Der BESTELLER kann Forderungen gegenüber dem UNTERNEHMER nicht mit allfälligen Gegenforderungen verrechnen (Verrechnungsverbot).

​12. Lieferfristen

Fest zugesicherte Liefertermine gelten nur, wenn die für die Erstellung des WERKES erforderlichen Daten und Sachen (Bild- und Textvorlagen, Manuskripte oder Daten, Gut zum Druck, graphische Erzeugnisse, Roh- material, Gut zur Ausführung, usw.) (DATEN und SACHEN) zum vereinbarten Zeitpunkt beim UNTERNEHMER eintreffen. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss (vgl. Ziffer 4) UND dem Eingang der DATEN und SACHEN beim UNTERNEHMER zu laufen. Wird das Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung nicht innerhalb der festgesetzten Frist erteilt oder kommt der BESTELLER anderswie seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, so ist der UNTERNEHMER nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist gebunden. In der Printmedienverarbeitung entspricht das Gut zur Ausführung der Bindeerlaubnis. Der UNTERNEHMER kann Vorbereitungsarbeiten (Schneiden, Falzen, Vorkleben, Zusammentragen usw.) unabhängig vom Gut zur Ausführung kostenpflichtig vornehmen. Überschreitungen des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche den UNTERNEHMER kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen oder Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel an Rohmaterial, verspätete Materiallieferungen sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den BESTELLER nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den UNTERNEHMER für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

​13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Parteien ist der vom BESTELLER für die Lieferung bezeichnete Ort.

​14. Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr am WERK gehen, unabhängig von allfälligen Werkmängeln, mit Ablieferung ab Werk (EXW 2020 Hauptsitz oder Betriebsstätte UNTERNEHMER) auf den BESTELLER über. Wird die Übergabe aus Gründen, die nicht vom UNTERNEHMER zu vertreten sind, verzögert, gehen Nutzen und Gefahr im ordentlich für die Ablieferung ab Werk vereinbarten Zeitpunkt auf den BESTELLER über. Im übrigen gilt Art. 376 Abs. 3 OR.

​15. Gelieferte Daten und Sachen

Die vom BESTELLER für die Erstellung des WERKES gelieferten DATEN und SACHEN verbleiben im Eigentum des BESTELLERS. Nicht mehr verwendbare Restbogen, Paletten und Verpackungsmaterial von Sachen des BESTELLERS werden auf seine Kosten entsorgt. Liefert der BESTELLER Material zur Weiterverarbeitung, hat er dem UNTERNEHMER unaufgefordert sämtliche technischen Angaben und vorgängige Vorbehandlungen des Materials bekannt zu geben. Dem UNTERNEHMER obliegt keine Kontrollpflicht für vom BESTELLER geliefertes Material. Der BESTELLER haftet dem UNTERNEHMER für Schäden wegen Materialmängeln und / oder mangelhaften Angaben. Der BESTELLER räumt dem UNTERNEHMER an allen von ihm gelieferten und unter das Urheberrecht fallenden DATEN UND SACHEN ein unentgeltliches und uneingeschränktes Nutzungsrecht ein. Die vom UNTERNEHMER erstellten Arbeitsunterlagen (fotografische Aufnahmen, Daten, Satz, Montagen, Druckplatten, Skizzen, Muster usw.) (ARBEITSUNTERLAGEN) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) (WERKZEUGE) sind Eigentum des UNTERNEHMERS. Es besteht keine Herausgabepflicht des UNTERNEHMERS für ARBEITSUNTERLAGEN und WERKZEUGE, unbesehen der Kostenpflicht für deren Erstellung.

​16. Geheimhaltung

Die Offenbarung von ARBEITSUNTERLAGEN des UNTERNEHMERS gegenüber Dritten sowie die Anfertigung bzw. Weitergabe von Kopien sind untersagt. Sämtliche Arbeitsunterlagen und andere vertraulichen Informationen und Dokumente des UNTERNEHMERS dürfen nur für denjenigen Zweck benutzt werden, für den sie bekannt gegeben wurden. Die Geheimhaltungspflicht besteht ab Aufnahme der Vertragsverhandlungen und dauert über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus an. Für jede Zuwiderhandlung schuldet der BESTELLER eine Konventionalstrafe von CHF 3‘000.00 plus Schadenersatz im Umfang von 15% des offerierten Werkpreises. Wurde keine Offerte abgegeben, entspricht die Konventionalstrafe CHF 3‘000.00 zzgl. der Entschädigung für die beim UNTERNEHMER angefallenen Leistungen (Material und Arbeit).

​17. Branchenübliche Toleranzen

Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier, Karton usw.), bleiben vorbehalten (bspw. ISO Normen sowie viscom Toleranzen gemäss Beilagen, beziehbar unter www.viscom.ch). Soweit dem UNTERNEHMER durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese ohne weiteres gegenüber dem BESTELLER.

18. Mehr- oder Minderlieferung

Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% des bestellten Quantums – bei Extraanfertigung des Materials bis 20% – können nicht beanstandet werden. Es wird, unter Vorbehalt einer vereinbarten Pauschale, die effektiv gelieferte Menge fakturiert.

​19. Bestellungen auf Abruf

Die bei Bestellungen auf Abruf entstehenden Mehrkosten für die Beanspruchung des Lagers und die Verzinsung des im Auftrag gebundenen Kapitals (Arbeit, Material) gehen zu Lasten des BESTELLERS.

​20. Lieferungen, Verpackung

Paletten und Transportbehälter werden ausgetauscht oder zum Selbstkostenpreis fakturiert, wenn sie nicht innert 4 Wochen nach Erhalt der Sendung in gutem Zustand und franko dem UNTERNEHMER zurückgesandt werden. Die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) als Steueranteil, wird als separater Kostenzuschlag auf Lieferungen offen auf der Faktura ausgewiesen.

​21. Mängelrüge

Das WERK des UNTERNEHMERS ist nach Lieferung an den Erfüllungsort zu prüfen. Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach Ablieferung durch den UNTERNEHMER schriftlich zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen gilt und die Mängelrechte verwirkt sind.

​22. Mängelrechte

Der UNTERNEHMER kann den Mangel nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise jeweils durch Nachbesserung und / oder Ersatz durch mängelfreie Ware gleicher Art, durch Wandelung oder durch Minderung beheben. Weitergehende Ansprüche des BESTELLERS sind ausgeschlossen.

​23. Lagerung, Archivierung

Die Zwischenlagerung von ARBEITSUNTERLAGEN, insbesondere Halbfabrikaten und Fertigartikel, ist kostenpflichtig. Eine Archivierungspflicht des UNTERNEHMERS für gelieferte DATEN und SACHEN, ARBEITSUNTERLAGEN und WERKZEUGE besteht nicht. Wird die Archivierung der gelieferten DATEN und SACHEN, ARBEITSUNTERLAGEN und WERKZEUGE vertraglich speziell vereinbart, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des BESTELLERS.

​24. Rechte Dritter

Der BESTELLER bestätigt mit Vertragsabschluss über alle notwendigen Vervielfältigungsrechte, Verbreitungsrechte, Markenrechte usw., für urheberrechtlich geschützte WERKE (Bild- und Textvorlagen, Muster, usw.) zu verfügen. Dies gilt auch für gespeicherte Archivdaten und deren Wiederbenutzung. Der BESTELLER haftet für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte, welche durch das WERK tangiert werden könnten. Der BESTELLER verpflichtet sich, den UNTERNEHMER gegen jede Art von Ansprüchen wegen Verletzung von Rechten Dritter zu verteidigen (Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten, Patentrechten, Geschäftsgeheimnissen usw.), sofern diese im Zusammenhang mit der Erstellung des WERKES geltend gemacht werden. Der BESTELLER wird dem UNTERNEHMER den Schadensersatz sowie sämtliche anderen dem UNTERNEHMER durch die Abwehr dieser Ansprüche entstandenen Kosten, Ausgaben oder Auslagen ersetzen.

​25. Haftungsbeschränkungen

Der UNTERNEHMER übernimmt insbesondere keine Haftung bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik, Syntax, inhaltliche Fehler, Unvollständigkeit, Rechtsverletzungen gemäss Ziffer 24 oben in den dem UNTERNEHMER übergebenen DATEN und SACHEN. Ebenfalls wird jede Haftung abgelehnt, wenn angelieferte DATEN nicht standardmässig verarbeitet oder verwendet werden können und dadurch qualitative Mängel des WERKES entstehen. Der UNTERNEHMER haftet nicht für den Verlust von DATEN und SACHEN, die ihm der BESTELLER zur Verfügung gestellt hat. Generell wird jede Haftung des UNTERNEHMERS ausgeschlossen, sofern der BESTELLER nicht beweist, dass der Mangel auf schlechtes Material des UNTERNEHMERS oder mangelhafte Ausführung zurückzuführen ist. Die Haftung entfällt sodann, wenn das WERK durch den BESTELLER oder Dritte in irgendeiner Weise verändert wird. Der BESTELLER ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Ausführungsmuster, Verpackungen, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem eigenhändig unterschriebenen Gut zum Druck bzw. Gut zur Ausführung und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbarten Frist zurückzugeben. Der UNTERNEHMER haftet nicht für vom BESTELLER übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom BESTELLER innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der BESTELLER auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das Risiko. Im Übrigen haftet der UNTERNEHMER nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für das Verhalten seiner Hilfspersonen sowie für Zufall und höhere Gewalt schliesst der UNTERNEHMER sowohl die vertragliche als auch die ausservertragliche Haftung gänzlich aus. Der BESTELLER kann gegenüber dem UNTERNEHMER insbesondere keine indirekten Schäden, Folgeschäden, Schäden Dritter oder entgangener Gewinn geltend machen. Durch die Inanspruchnahme der Gewährleistung oder das Erbringen von Gewährleistungen wird die Gewährleistungsfrist weder verlängert noch beginnt eine neue Gewährleistungsfrist zu laufen.

​26. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen dieser AGB unberührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung in dem Sinne auszulegen oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

27. Änderung der AGB

Diese AGB können jederzeit einseitig ganz oder teilweise abgeändert werden. Über wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderungen und Anpassungen nach Vertragsschluss wird der BESTELLER in geeigneter Form informiert. Sofern der BESTELLER die Änderungen und Anpassungen nicht innert 30 Tagen nach Zustellung schriftlich gegenüber dem UNTERNEHMER ablehnt, gelten sie als anerkannt. Die neuen AGB ersetzen die bisherigen AGB vollumfänglich.

28. Gerichtsstand

Zur Beurteilung von sämtlichen Streitigkeiten aus der Beziehung zwischen BESTELLER und des UNTER- NEHMERS sind die ordentlichen Gerichte am Sitz des UNTERNEHMERS zuständig, anwendbar ist schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Schweizerischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht der Schweiz (IPRG) sowie des Wiener Kaufrechts (CISG).

Beilagen (abrufbar unter www.viscom.ch): viscom, Technische Anforderungen und Toleranzwerte für die Printmedienverarbeitung (2016) viscom, Leitfaden und Definitionen der Annahmetoleranzen (2016)
viscom und print + communication, Aarau

Ausgabe Juli 2021​

AGB DIGITAL

Kontakt-Adresse

ILG AG Wimmis
Nachhaltige Kommunikation
Herrenmattestrasse 37
3752 Wimmis
Schweiz

​1. Vertragsbedingungen

​1.1 Grund und Zweck

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend AGB genannt) dienen zur Rechtsgrundlage für die Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen der ILG AG Wimmis und deren Kunden, welche eine angebotene Dienstleistung oder ein angebotenes Produkt bestellen/kaufen. Zur Einfachheit verzichten wir auf die Benennung der weiblichen Form. Unsere AGB unterstehen dem schweizerischen Recht und als einziger Gerichtsstand ist der Gesellschaftssitz der ILG AG Wimmis zu verstehen.

1.2 Vertrag

Der Vertrag kommt mit der Auftragsannahme, Rechnung oder Inbetriebnahme seitens ILG AG Wimmis aufgrund der durch die Kunden beauftragte/aufgegebene Bestellung zustande. Der Auftrag kann per E-Mail, Leistungsbezug, mündlich bei Beratungsgesprächen, per Online-Formular oder per unterschriebenem Dokument (Rechnung/ Offerte/ Auftragsbestätigung) zu Stande kommen. Das erste Datum der genannten Möglichkeiten gilt als Vertrags- oder Abonnementsbeginn. Die ILG AG Wimmis behält sich das Recht vor, einen Auftrag ohne Begründung abzulehnen.

1.3 Verträge mit Dritten

Bei Diensten oder Produkten von Dritten wie Domainnamen Service, Hosting, Werbeschaltungen online, offline sowie E-Mail gelten ferner die Richtlinien der jeweiligen Dritten. Verlangen Dritte eine Gebühr und ist diese nicht den ILG AG Wimmis-Angeboten beigeordnet, so ist diese Gebühr allein von den Kunden zu tragen.

​2. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen gelten gemäss den Druck-AGBs.

​3. Die Rechte und Pflichten der ILG AG Wimmis​

3.1 Bildmaterial

Bei benötigtem Bildmaterial kann die ILG AG Wimmis passendes Bildmaterial von Dritten auf Wunsch und zu Lasten der Kunden einkaufen. Auf keinen Fall dürfen diese Bilder an Dritte weitergegeben werden. Gleiches gilt auch für Schriften und andere lizenzrechtlich gesicherte Eigentumrechte. Die ILG AG Wimmis behält sich das Recht vor, Film und Bildmaterial zu eigenen Werbezwecken zu nutzen, falls nichts anderes vereinbart ist.

​3.2 Leistungen und Werkpreis

Die ILG AG Wimmis ist für die Leistungserbringung gemäss dem von den Kunden beanspruchten Angebot, dessen Produktbeschrieb gemäss Offerte bzw. zweitrangig unter www.ilg.ch veröffentlicht ist, verantwortlich. Bei der Art und Weise der für diese Dienstleistungen notwendigen Umgebung, ist die ILG AG Wimmis in allen Belangen frei, beispielsweise können in- und ausländische Unternehmen bzw. Dritte beigezogen werden. Auch Änderungen hierbei sind im Ermessen der ILG AG Wimmis vorzunehmen.

Das Filmwerk hat in allen Belangen dem international üblichen filmtechnischen Qualitätsstandard zu entsprechen.  Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Produzent nicht garantieren kann, dass allfällige im Werk enthaltene Softwarekomponenten (z.B. in Multimediaproduktionen, im Internet oder auf Datenträgern) auf allen Plattformen ohne Unterbruch und Fehler funktionieren werden. Zur Angleichung der Erwartungen von Kunde und Produzent werden für bestimmte Arbeitsphasen (z.B. PPM, Bildschnitt, Tonmischung etc.) Zwischenpräsentationen im Sinne von Zwischenabnahmen durchgeführt. Vereinbarungen, welche die Parteien aufgrund solcher Zwischenpräsentationen treffen, sind für die Weiterbearbeitung verbindlich.

Nicht zum Lieferumfang gehören Software, Steuerdaten, Quellcodes, Datensätze und Parameter (branchenüblicherweise «Offene Daten» genannt), welche vom Produzenten zur Herstellung des Werkes eingesetzt wurden.

Im Werkpreis nicht inbegriffen sind:
  1. Kosten, die dem Kunden bei Aufnahmen in seinem Betrieb und/oder durch die Mitwirkung seiner Mitarbeiter entstehen;
  2. Kosten für die vom Kunden beigezogenen Dritten (z.B. Agenturen);–

Besondere Risiken (z.B. Wetterbedingungen, Aufnahme mit Tieren/Kindern) können zu nicht im Werkpreis enthaltenen Mehrkosten führen, welche durch den Kunden zu tragen sind.

3.3 Referenzen und Exemplare

Inhalte, wie zum Beispiel Screenshots von Social Media Profilen und allgemeine Eckdaten zum Projekt dürfen von der ILG AG Wimmis als Referenz publiziert werden. Ausserdem ist die ILG AG Wimmis berechtigt, auf allen Internetseiten und Profilen der Käufer einen Link zum Internetauftritt der ILG AG Wimmis sowie einen Gegenlink zu setzen. Logos der Kunden dürfen auf www.ilg.ch als Referenz publiziert werden. Auf ausdrücklichen schriftlichen Kundenwunsch hin kann die Nennung und Darstellung als Referenz und die Verlinkung unterbleiben.

3.4 Urheberrecht

Die Urheberrechte und verwandte Schutzrechte an allen von der ILG AG Wimmis erstellten Werken gehören generell ILG AG Wimmis. Die ILG AG Wimmis kann über diese Rechte gemäss Bundesgesetz-Bestimmungen verfügen.

3.5 Eigentumsrecht

Bis zur kompletten Bezahlung bleiben alle Leistungen beweglicher Sachen im Eigentum der ILG AG Wimmis.

3.6 Änderungen

Die ILG AG Wimmis behält sich das Recht vor, die AGB, weitere Vertragsbestandteile gemäss Ziffer 1.3 oder ein Angebot bzw. einzelne Bestandteile davon jederzeit ohne Mitteilung an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Sofern nicht anders angekündigt, treten solche Änderungen jeweils mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es wird hierüber auf Ziffer 4.9 hingewiesen.

3.7 Leistungsunterbindung

Die ILG AG Wimmis ist bei Nichteinhaltung einer Pflicht der Kunden gemäss Ziffer 4 – sei dies vorsätzlich, unwissentlich oder fremdverschuldet – zur umgehenden Sperrung oder Entfernung des betreffenden Profils (Accounts), Servers, Dienstes, Inhalts, Programms usw. berechtigt. Durch Behebung des Missstands kann sich der Kunde, wenn notwendig, von der jeweils ergriffenen Sanktion befreien. Bei einer schwerwiegenden oder mehrmaligen Verletzung einer Pflicht behält sich die ILG AG Wimmis die sofortige und entschädigungslose Vertragsbeendigung, wie auch den Rechtsweg gegen die Käufer vor.

​3.8 Mitteilungen

Die ILG AG Wimmis darf sämtliche Mitteilungen per E-Mail an den Kunden senden, eingenommen aber nicht ausschliesslich Ankündigungen zu Produkterneuerungen oder technischen Unterhaltsarbeiten, Rechnungen, Zahlungserinnerungen, Einrichtungs- oder Kündigungsbestätigungen, verlorene Zugangsdaten usw. Liegt der ILG AG Wimmis hierbei eine Kontaktadresse vor, die seit der Bestellung des Kunden keine Gültigkeit mehr hat, ist die ILG AG Wimmis zu zusätzlichen Abfragen von Einträgen (durch die ILG AG Wimmis zur Verfügung gestellte Dashboards, öffentliche WHOIS-Datenbank zu Domain-Namen o.ä.), mit welchen die Kontaktadresse als eindeutig autorisiert zugeordnet werden kann, berechtigt.

​3.9 Vorzeitige Vertragsauflösung

Wünscht der Kunde trotz gültigem Vertrag die vorzeitige Vertragsauflösung und ist eine Zusammenarbeit aufgrund fehlender Unterstützung kundenseitig nicht mehr möglich, so kann die ILG AG Wimmis freiwillig gegen eine Entschädigung der vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmen. Die ILG AG Wimmis kann entweder den effektiven Aufwand in Rechnung stellen oder insbesondere bei Festpreisen ohne detaillierte Stundenabrechnung eine pauschale Entschädigung verlangen. Die pauschale Entschädigung vom ursprünglichen Auftragsvolumen beträgt bis Projektstart 50%, im ersten Monat ab Projektstart 85% und danach 100%. Als Projektstart gilt jede Auftragsausführung seitens ILG AG Wimmis.

4. Rechte und Pflichten der Kunden

4.1 Zusammenarbeit

Der Kunde verpflichtet sich zur Mithilfe sowie zur Einhaltung von festgelegten Aufgaben und Terminen, sodass die ILG AG Wimmis seinerseits die gewünschten Leistungen optimal erbringen kann.

4.2 Rechte Dritter

Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit des Domainnamens und der Inhalte seiner Internetseiten und Drucksachen sowie für die von ihm gelieferten Daten und Informationen (Gestaltungsarbeiten, Texte, elektronische Daten, Bilddateien, usw.) einschliesslich der Suchbegriffe allein verantwortlich, gleiches gilt für den Schutz der Rechte Dritter, insbesondere in strafrechtlicher, urheberrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Hinsicht.

4.3 Übriges

Der Kunde ist verpflichtet, alle Dokumente auf Unvollständigkeit oder Fehler jeglicher Art zu überprüfen und diese mit möglichen Korrekturen/Anmerkungen umgehend zu retournieren. Mit der Bestätigung, auch stillschweigend, sprich ohne Einwand, gibt der Käufer Drucksachen, Postings oder andere Dienstleistungsinformationen und Ideen frei und ist dadurch mit der Idee oder Vorlage bzw. Umsetzung einverstanden.

4.4 Mängelrüge

Die von der ILG AG Wimmis erbrachten Dienstleistungen und Produkte sind durch den Kunden bei Publikation sofort zu prüfen. Wünscht der Kunde möglichst einwandfreie Produktionen und Dienstleistungen sind hochwertige und somit teurere Verfahren mit gewissen Garantien zu wählen. Bei Videoproduktionen und Fotoshootings sowie Bildbearbeitungen, insbesondere Material von Kunden/Käufer können kleinere Abweichungen von der Vorstellung bzw. der Vorlage oder Idee nicht beanstandet werden. Überarbeitungen auf Wunsch des Kunden sind mit entsprechenden Kosten verbunden. Allfällige Beanstandungen haben unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu erfolgen.

4.5 Verspätungen

Liefertermine sind generell unverbindlich anzusehen. Genannte Termine entsprechen dem zeitweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist der ILG AG Wimmis eine angemessene Nachfrist zu setzen. Die ILG AG Wimmis übernimmt keine Verantwortung für eventuell entstehende Verspätungen, insbesondere nicht, wenn diese durch Änderungen auf Kundenwunsch verursacht wurden. Im Verhältnis zum Verbraucher haftet die ILG AG Wimmis gemäss schweizerischem Recht, jedoch nicht für immaterielle Schäden oder Einkommensverluste. Die ILG AG Wimmis haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt.

​4.6 Erfolgsgarantie

Die ILG AG Wimmis sichert dem Kunden keinesfalls den Erfolg erbrachter Dienste und Massnahmen zu. Das Ranking (Position) einer Internetseite in Suchmaschinen oder der Erfolg von Social Media Profilen sowie Inhalten hängt von dutzenden Faktoren ab, auf die die ILG AG Wimmis keinen Einfluss hat, so dass die Leistungen durch die ILG AG Wimmis allein nicht zum Erfolg führen müssen.

4.7 Geräte und Browserkompatibilität

Die ILG AG Wimmis erbringt Web-Dienstleistungen auf der Basis neuer und gängiger Technologien. Es kann zu einer unterschiedlichen Darstellung kommen. Für Technologie mit einem Marktanteil in der Schweiz von unter 10% sowie veraltete Betriebssysteme und Browser wird keine Kompatibilität gewährleistet. Smartphones (mobile Endgeräte) und Tablets haben in der Regel kleine Bildschirme, wobei die Grössen und Auflösungen sehr verschieden sind. Die Darstellung von Webseiten wird daher ohne anderslautende Abmachung auf eine gängige Standardbreite ausgerichtet.

​4.8 Server Aufsetzung

Ohne anders heissenden Auftrag setzt die ILG AG Wimmis Domainnamen sowie Server mit den Werkseinstellungen für einen neuen Webauftritt auf, wobei der Käufer keinen Zugang zur Serveradministration und -konfiguration erhält. Dies kann auch auf Webservern Dritter erfolgen.

​4.9 Spezial/Sonderkündigung

Dem Kunden steht das Recht auf die fristlose Kündigung mit Anspruch auf die anteilmässige Rückerstattung vorausbezahlter Kosten für die verbleibende Vertragsdauer zu, falls diesem aufgrund einer Änderung gemäss Ziffer 3.6 ein Nachteil entspringt, der ihn zum Zeitpunkt der Bestellung vom Vertragsabschluss gehindert hätte, was der Kunde glaubhaft nachzuweisen hat.

4.10 Zusatzaufgaben

Arbeiten, die nicht in den Aufgabenbereich der ILG AG Wimmis bzw. der jeweiligen Dienstleistung geltenden Leistungskatalog fallen, können seitens ILG AG Wimmis abgelehnt oder dem Kunden gemäss dafür angefallenem Aufwand in Rechnung gestellt werden. Beispiele für solche kostenpflichtige Leistungen, in der Regel zum Stundensatz, sind u.a. Leistungserweiterungen, das Wiederherstellen einer durch den Kunden gemachte Änderung und E-Mail-Support bezüglich externen Systemen und Schnittstellen sowie Installationen und Anpassungen auf Webservern oder Profilen von Dritten.

​4.11 Erweiterte Nutzungsrechte und Rohdaten

Der Kunde verfügt grundsätzlich über die vereinbarten Nutzungsrechte. Insbesondere bei Fotoshootings oder Social Media Profilen ist eine Anzahl ausgewählter Fotos inklusive Bildbearbeitung bzw. Bildaufbereitung für einen bestimmten Verwendungszweck üblich. Erweiterte Nutzungsrechte können zu einem geringfügigen Aufpreis gekauft werden, wobei zusätzliche Bildbearbeitungen einzeln abgerechnet werden. Das Ausliefern von Rohdaten ist nicht vorgesehen und wird allenfalls zusätzlich abgerechnet.

​4.12 Benutzung

Der Kunde ist zur ordentlichen Nutzung der ihm angebotenen Leistungen verpflichtet. Das Recht des Kunden, die Leistungen zu nutzen, ist nicht übertragbar und besteht lediglich für den Kunden bzw. dessen Unternehmen sowie dessen Personal. Bei einer Weitergabe von bestimmten Nutzungsrechten ist der Kunde zur Information der jeweiligen Dritten verantwortlich und haftet grundsätzlich auch für diese.

An allen filmischen Werken ausser Werbespots:
Während 5 Jahren
  • das Recht, das Werk im Vertragsgebiet zu veröffentlichen;
  • das Vorführungsrecht, d.h. das Recht, das Werk durch technische Einrichtungen im Vertragsgebiet beliebig oft öffentlich vorzuführen, sei dies gewerblich oder nicht gewerblich (inkl. betriebsinterne Vorführungen);
  • das Recht, das Werk zu Informationszwecken auf der Internetseite des Kunden (inkl. eigene/«owned» Social Media Channels, jedoch nicht als Bezahlwerbung/«paid» verwendet) an Nutzer im Vertragsgebiet verfügbar zu machen;
  • das Archivrecht, d.h. das Recht, das Werk auf unbeschränkte Dauer auf dem Intranet und auf den dem Kunden gehörenden Webseiten und Social Media Channels passiv verfügbar zu machen.  


Bei Werbespots:
Während 3 Jahren
  • das Recht, das Werk im Vertragsgebiet zu veröffentlichen;
  • das Vorführungsrecht, d.h. das Recht, das Werk durch technische Einrichtungen im Vertragsgebiet beliebig oft öffentlich vorzuführen, sei dies gewerblich oder nicht gewerblich (inkl. betriebsinterne Vorführungen);
  • das Senderecht, d.h. das Recht, das Werk durch Fernsehstationen im Vertragsgebiet beliebig oft zu senden;
  • das Recht, das Werk im Internet für Nutzer im Vertragsgebiet verfügbar zu machen, inklusive die Benutzung als Paid Media im Internet und auf Social Media (zu beachten: Nutzung auf Youtube, Facebook oder anderen Social Media Kanälen erfordert eventuell weltweite Rechte! Diese sind allenfalls gesondert einzuholen und abzugelten.).
  • das Archivrecht, d.h. das Recht, das Werk auf unbeschränkte Dauer auf dem Intranet und auf den dem Kunden gehörenden Webseiten und Social Media Channels passiv verfügbar zu machen.

4.13 Änderungen von Leistungen durch Kunde

Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der ILG AG Wimmis, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der ILG AG Wimmis und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

4.14 Haftung

Der Kunde haftet selbst und alleinig für sämtliche mit den von ihm genutzten Accounts, Server, Webseite und Bilder sowie Videos im Zusammenhang stehenden Inhalten, Handlungen und Verlinkungen. Das gleiche gilt für an die ILG AG Wimmis übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen, welche von der ILG AG Wimmis selbstverständlich mit der üblichen Sorgfalt behandelt werden, jedoch von den Kunden selbst zu sichern beziehungsweise zu versichern sind. Der Kunde trägt das Risiko für die durch ihn direkt oder durch von ihm beauftragte Dritte (Agentur etc.) kontrollierten Belange oder Drehorte sowie für die von ihm zur Verfügung gestellten Requisiten respektive Produkte. Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der ILG AG Wimmis, wobei der Anspruch einzig auf den unmittelbar erlittenen Schaden und den Gegenwert der beanspruchten Leistungen beschränkt ist, sowie allfällig gewährten Leistungsgarantien verzichtet der Kunde bei Verspätungen, Betriebsausfällen, Ausfällen einzelner Dienste oder Leistungen, Datenunsicherheiten oder -verluste usw. auf jegliche Art von Haftungsansprüchen gegenüber der ILG AG Wimmis, eingenommen aber nicht ausschliesslich Schadenersatzforderungen. Die ILG AG Wimmis haftet nicht in Fällen von höherer Gewalt.

​4.15 Adressen

Durch die Bestellung und/oder Anmeldung verpflichtet sich der Kunde wahrheitsgetreue und vollständige Angaben zu machen. Die Angaben beinhalten, sofern vorhanden, Firma, Kontaktperson, Postadresse, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse. Der Kunde ist bei wichtigen Änderungen zur Benachrichtigung der ILG AG Wimmis innert 10 Tagen verpflichtet, um Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme und Verzögerungen zu unterbinden. Sind die Kontaktdaten als unvollständig, unrichtig oder nicht aktuell und kann dadurch die Identität des Kunden nur mit unverhältnismässigem Aufwand ermittelt werden oder sind Nachrichten an den Kunden nicht zustellbar, so ist die ILG AG Wimmis berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen einzustellen oder den Vertrag frist- und entschädigungslos ausserordentlich zu kündigen. Die ILG AG Wimmis ist dazu berechtigt, allfällige Kosten, welche aufgrund veralteter, unvollständiger oder unrichtiger Kontaktdaten entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

4.16 Datenschutz

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit der Webseite oder Social Media Profile und die dazugehörigen Passwörter zu wahren. Ergänzend ist er verantwortlich für sämtliche Vorgänge, die damit verursacht werden, dass der Kunde Besuchern Zugang zu seiner Webseite verschafft hat oder das Passwort weitergegeben hat und haftet in diesem Fall für alle Folgen der Nutzung oder des Missbrauchs seiner Webseite oder seines Passworts. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden können. Dies gilt insbesondere für die Meldung von Daten, die für die Anmeldung von Domainnamen notwendig sind, wobei diese Daten anschliessend veröffentlicht werden können.

5. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die ILG AG Wimmis vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die ILG AG Wimmis dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

5.1 Pitching-Vertrag

Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die ILG AG Wimmis treten der potentielle Kunde und die ILG AG Wimmis in ein Vertragsverhältnis («Pitching-Vertrag»). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

5.2 Vorleistung

Der potentielle Kunde anerkennt, dass die ILG AG Wimmis bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

​5.3 Weiterbearbeitung des Konzeptes

Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der ILG AG Wimmis ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

5.4 Geschützte Elemente

Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes geniessen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

5.5 Weiternutzung Konzept

Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, die von der ILG AG Wimmis im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen ausserhalb des Korrektivs eines später abzuschliessenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

5.6 Ideeneigentum

Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der ILG AG Wimmis Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der ILG AG Wimmis binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die ILG AG Wimmis dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die ILG AG Wimmis dabei verdienstlich wurde.

​5.7 Befreiung

Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der ILG AG Wimmis ein.

6. Gewährleistung

​6.1 Mängelanzeige

Der Kunde hat allfällige oder verdeckte Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die ILG AG Wimmis, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

6.2 Recht auf Verbesserung

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mangelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die ILG AG Wimmis zu. Die ILG AG Wimmis wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der ILG AG Wimmis alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen ermöglicht. Die ILG AG Wimmis ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften Sache auf seine Kosten durchzuführen.

6.3 Rechtliche Zulässigkeit der Leistung

Es obliegt dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die ILG AG Wimmis ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die ILG AG Wimmis haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

7. Aufbewahrung

Das Eigentum an der Kopiervorlage («Master») sowie die Rechte am im Werk nicht verwendeten Bild- und Tonmaterial verbleiben beim Produzenten. Der Produzent verpflichtet sich, den Master während mindestens fünf Jahren ab Abnahme des Werkes kostenlos und fachgerecht aufzubewahren. Eine Pflicht zur Aufbewahrung des im Werk nicht verwendeten Bild- und Ton- materials besteht nicht.

Nach Ablauf dieser Frist ist der Produzent berechtigt, dem Kunden das weitere Aufbewahren des Masters gegen Entgelt schriftlich anzubieten. Verzichtet der Kunde darauf oder beantwortet er die Anfrage nicht innert 30 Tagen, ist der Produzent berechtigt, die Unterlagen dem Kunden zuzusenden oder diese zu vernichten.

Speziell hergestellte Requisiten, Zeichnungen, Files etc. werden nur auf Wunsch und Kosten des Kunden aufbewahrt. Entgegengesetzte Weisungen vorbehalten ist der Produzent berechtigt, oben erwähnte Materialien nach Abnahme des Werkes zu vernichten.

Ausgabe Februar 2024