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«flügerle»

Drohnengesetz

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz die EU-Drohnenregulierung. Hier sind die wichtigsten Punkte dazu: Grundsätzlich gibt es drei Kategorien. Eine offene, eine spezielle und eine zulassungspflichtige Kategorie. Wir schauen auf die Offene, in der die grosse Mehrheit der Pilot:innen fliegt.

1. Ich bin ausreichend versichert.

Eine Haftpflichtversicherung ist für Drohnen ab 250g obligatorisch.

2. Ich absolviere online eine Schulung mit anschliessender Prüfung.

Ich ordne meine Drohne einer der Unterkategorien zu, um festzustellen, welche Zertifikate benötigt werden. Die Kategorien sind auf der Seite des BAZL ersichtlich.

3. Ich halte die horizontalen Mindestabstände zu unbeteiligten Personen ein.

Die Distanz hängt von der Unterkategorie ab. Bei unserer Drohne muss ich vor dem Flug das Gebiet beurteilen. Ich darf nur fliegen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass keine unbeteiligten Personen überflogen werden. Sollte ich unerwartet doch über unbeteiligte Menschen fliegen, steuere ich die Drohne weg von den Menschen. Zudem darf ich nicht über Menschenansammlungen fliegen.

4. Ich erreiche das vorgegebene Mindestalter.

Ich bin mindestens 12 Jahre alt oder fliege meine Drohne unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson, die selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt.

5. Ich halte die maximale Flughöhe ein.

In der offenen Kategorie gilt neu eine maximale Flughöhe von 120m über Grund. Um höher zu fliegen ist eine Bewilligung vom BAZL notwendig.

6. Ich fliege eine CE konforme Drohne.

Meine Drohne muss mit einem CE-Kennzeichen versehen sein: Eine Drohne ohne CE-Kennzeichen darf nicht geflogen werden. Ausnahme: Die Drohne ist selbstgebaut.

7. Ich kenne die Gebietseinschränkungen.

In der Schweiz gibt es Gebiete, in denen das Fliegen von Drohnen untersagt oder nur eingeschränkt möglich ist. Als Drohnenpilot:in bin ich verpflichtet, mich vor jedem Drohnenflug über die geltenden Gebietseinschränkungen zu informieren.

8. Ich halte zu meiner Drohne stets Sichtkontakt.

9. Als Pilot:in muss ich meine Drohne registrieren.

Ausser ich fliege eine Drohne unter 250g ohne Kamera.

10. Ich berücksichtige die Privatsphäre anderer Menschen.

11. Ich weiche anderen Luftfahrzeugen rechtzeitig aus.

Auch für unbemannte Luftfahrzeuge gilt das Prinzip von «see & avoid». Da Pilot:innen eines Luftfahrzeuges kaum die Möglichkeit haben, kleine Drohnen frühzeitig zu erkennen, ist es in meiner Verantwortung, rechtzeitig auszuweichen und stets ausreichenden Abstand zu anderen Luftfahrzeugen zu halten.

Fliegen kannst du also erst, wenn du die Prüfung hast und über das Gesetz Bescheid weisst. Wir sind auf jeden Fall ready für die Drohnenshots in deinem nächsten Video!

Es ist wichtig zu beachten, dass sich Gesetze und Vorschriften laufend ändern können. Daher sollte man sich regelmässig über die aktuellen Bestimmungen informieren, um sicherzustellen, dass man stets auf dem neuesten Stand ist.

Quelle: https://www.bazl.admin.ch

29.11.2023

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